Urkundenfälschung kennzeichen pkw
Hem / Juridik, Samhälle & Myndigheter / Urkundenfälschung kennzeichen pkw
Klassische Urkunden sind Dokumente, wie Zeugnisse, beglaubigte Abschriften, Fahrkarten. Da ein amtliches Kennzeichen als Urkunde gilt, kann das Anbringen eines falschen oder veränderten Nummernschilds auch eine schwerere Straftat darstellen.
Wann verjährt eine Urkundenfälschung?
Wie die meisten Delikte unterliegt auch die Urkundenfälschung der Verjährung.
In den meisten Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld oder Punkten geahndet werden. Welche Strafe droht einem Täter und was ist eigentlich unter dem Begriff des Kennzeichenmissbrauchs zu verstehen? Abschnitt des Strafgesetzbuches, genauer gesagt in § 267 StGB.
ein Kraftfahrzeug, für das ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein einer amtlichen Kennzeichnung hervorzurufen,
2. Er tritt nämlich hinter dem der Urkundenfälschung zurück und findet folglich eher selten Anwendung.
Über den Autor
Dazu zählt auch der Tatbestand der Urkundenfälschung durch die Manipulation von Autokennzeichen. Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt. Der Erklärungsgehalt aus dem Kennzeichen und dem Fahrzeug bedeutet, dass Fahrzeug ist durch die Verkehrsbehörde für den Straßenverkehr zugelassen. Oftmals werden Ticket mit Radiergummi, Tesafilm oder Haarspray bearbeitet, um aufgedruckte Zeitstempel wieder entfernen zu können.
Immerhin stammt der gedankliche Inhalt ja von ihm und er ist der Aussteller. B. durch Aufbringen von reflektierender Folie oder Schmiermittel)
Typische Beispiele für Kennzeichenmissbrauch sind:
- Benutzen eines alten Nummernschilds ohne Stempelplakette
- Manipulation der Buchstaben oder Ziffern auf dem Kennzeichen
- Abdecken des Kennzeichens mit einer Folie, um Blitzer zu umgehen
- Anbringen eines gestohlenen Kennzeichens an ein anderes Fahrzeug
Welche Strafe droht für Kennzeichenmissbrauch?
Laut § 22 StVG droht beim Kennzeichenmissbrauch:
Zudem können zusätzliche Konsequenzen drohen, darunter:
Abgrenzung zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Ein besonders wichtiger Punkt in der Verteidigung ist die Abgrenzung zwischen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung.
Es handelt sich mithin bei dem Tatbestand keineswegs um ein Kavaliersdelikt. § 78 Absatz 3 Nr. 4 StGB eine Verjährung nach 5 Jahren ein. Das Nummernschild an sich stellt noch keine Urkunde dar.
Durch das Anbringen des Nummernschilds an einem Fahrzeug wird hingegen eine Urkunde im rechtlichen Sinne geschaffen: ist das Nummernschild mit einem Fahrzeug festverschraubt entsteht eine sogenannte „zusammengesetzte Urkunde“.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine „schriftliche Lüge“, die von der Norm nicht erfasst ist. Falls die Handlung bereits als eine schwerwiegendere Straftat geahndet wird, entfällt eine zusätzliche Strafe wegen Kennzeichenmissbrauchs.
Wann liegt Kennzeichenmissbrauch vor?
Ein Verstoß gegen § 22 StVG liegt vor, wenn eine der folgenden Tathandlungen erfüllt ist:
- Fälschung oder Verfälschung eines Kennzeichens (z.
Manche Fahrgäste versuchen jedoch die Gültigkeit des Tickets zu manipulieren und den Kontrolleur zu täuschen.
In erster Linie kommt bei einem solchen Verhalten eine Strafbarkeit wegen des Erschleichens von Leistungen gem. Telefon 030 8860303. Außerdem laufen Beschuldigte oder Angeklagte oftmals Gefahr, sich im Rahmen von Vernehmungen um Kopf und Kragen zu reden.
Auch wenn Daten auf Monatskarten verändert werden, liegt eine Urkundenfälschung vor.
Alles zum Thema gefälschter Fahrscheine und der Strafbarkeit wegen Schwarzfahren erfahren Sie hier: Schwarzfahren in Berlin – Was droht?
Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen! aus dem Ausland) kann es zu zwei Tatvorwürfen kommen: Urkundenfälschung und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis gem.
Gravierend ist vor allem, wenn das Auto über keine Zulassung verfügt und deswegen nicht im Straßenverkehr bewegt werden.
Das Verbot gilt jeweils auch für Kraftfahrzeuganhänger.
Kennzeichenmissbrauch ist eine strafbare Handlung nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).